GUAB- Gefahrgut-Umwelt-Ausbildung-Beratung
GUAB- Gefahrgut-Umwelt-Ausbildung-Beratung
G.U.A.B. Gefahrgut - Umweltschutz - Ausbildung - Beratung
      G.U.A.B.      Gefahrgut - Umweltschutz - Ausbildung - Beratung  
 §1 der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung beschreibt: Unternehmer und Inhaber eines Betriebes, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, müssen mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen. Diese Regel gilt für Beförderungen auf der Strasse, Schiene, auf dem Wasser und im Luftverkehr.
Ich entlaste Sie und übernehme diese Funktion. Meine Leistungen umfassen sämtliche Aufgaben nach Anlage 1 der GbV wie z.B.
Überwachung und Überprüfung der Einhaltung von Vorschriften unter der Verantwortung des Unternehmens oder Inhaber eines Unternehmens
Beratung des Unternehmens
Vorgeschriebene jährliche Schulungen nach § 6 GbV beauftragte Personen im Betrieb, Kapitel 1.3 für sonstige verantwortliche Personen, § 20 der Gefahrstoffverordnung.
Erstellung des Jahresberichtes über die Tätigkeiten im Betrieb in Bezug auf Gefahrgutbeförderung innerhalb eines halben Jahres nach Ablauf des Geschäftsjahres.
Bei Unfällen mit gefährlichen Gütern wird ein Unfallbericht nach Zahl und Art erstellt.

> Schulungen im Umgang und der Lagerung von wassergefährdenden, gefährlichen Gütern

Was darf ich lagern; wie viel darf ich lagern; was muss beim lagern beachtet werden (Zusammenlagerverbote, ausreichende Belüftung, Ex geschützte Transportmittel etc.) R + S Sätze, Sicherheitsdatenblatt, Notfallvorsorge. Wann muss das BimSchG beachtet werden?

> § 19 Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen.

Hier werden alle Personen angesprochen, die mit der Lagerung, Beförderung, Einbau und Ausbau von pyrotechnischen Gegenständen (z.B. Air-Bags, Gurtstraffer etc.) an Kraftfahrzeugen beteiligt sind.
Des Weiteren bieten wir Lehrgänge in Waffen- und Sprengstofftechnik, sowie die Möglichkeit zum Erwerb des Sprengstoffbefähigungsscheines an.

> VDI 2700a Ladungssicherung

Der Personenkreis schließt alle Beteiligten ein, die mitverantwortlich sind bei der Verladung von Gütern; Halter von Fahrzeugen, Fahrer, Fuhrparkleiter, Disponenten, Kommissionierer, Verlader, etc.. Dieses Seminar endet mit einer Abschlussprüfung und muss alle drei Jahre wiederholt werden.

> Verpackungsschulungen nach GGVSE

Welche Verpackungen werden für den Transport gefährlicher Güter benötigt? Was darf zusammengepackt werden?
Welche Kennzeichnung und Gefahrzettel sind erforderlich?
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